Spycam im Pflegeheim: Am 21.06.2011 wurde unser Kollege Ronald bei RTL Editie NL vorgeführt, wo es darum ging, bei Verdacht auf Diebstahl eine versteckte Kamera in Altenheimen zu platzieren. Zusätzlich zu den möglichen platzierbaren Spycams wurde in diesem Artikel auch die Frage behandelt, ob Sie eine Spionagekamera legal platzieren können.

Die Spycams , die in dem Artikel vorgestellt wurden, waren:
Blackbox-Spycam
Taschentücherbox Spycam
Spycam Radiowecker
Lochkamera
Mini-Kamera eingestellt
Wenn Sie den Verdacht haben, dass im Pflegeheim von beispielsweise Ihren Eltern Diebstahl begangen wird, ist es natürlich wünschenswert herauszufinden, ob dieser Verdacht richtig ist. Bevor Sie eine Spycam platzieren können, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Nach niederländischem Recht müssen die im Pflegeheim tätigen Personen darüber informiert werden, dass eine Kameraüberwachung eingesetzt werden darf. In der Praxis ist das natürlich sehr schwierig, denn sobald Sie uns mitteilen, dass Sie eine Spycam verwenden möchten, sinkt die Chance, den Täter zu fangen, natürlich erheblich. Dies hat natürlich oft zur Folge, dass der Diebstahl nicht mehr stattfindet.
Es gibt einige Ausnahmen von dieser Regel, wenn Sie 2 Testfragen berücksichtigen. Dies sind nämlich das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Subsidiaritätsprinzip. In der Praxis bedeutet dies für die Verwendung einer Spycam, dass der Stoff im Verhältnis zu der Straftat stehen muss, die begangen werden kann, und dass es keine anderen Lösungen gibt als die Verwendung einer Spycam, die weniger schwerwiegend ist.
Ein Richter kann jedoch immer noch beurteilen, dass die Verwendung der Spycam rechtswidrig war, und kann in einem möglichen Gerichtsverfahren nicht als Beweis dafür dienen. Wir empfehlen einem Anwalt oder Rechtsberater, eine Spycam zu verwenden, um Rat einzuholen.
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