Ist eine Überwachungskamera steuerlich absetzbar?

  • 29.03.2021

Eine Überwachungskamera für das Geschäftsgelände oder Zuhause. Es ist eine Investition, die Ihnen jedoch wirklich Vorteile bringen wird. Die Frage ist, ob eine Überwachungskamera steuerlich absetzbar ist. Ja für Unternehmen, aber was ist mit Privatpersonen? Für Privatpersonen gibt es finanzielle Unterstützung, um die Sicherheit ihres Zuhauses zu erhöhen.

Steuerabzug für Sicherheitsdienstleistungen

Beginnen wir zunächst mit den Sicherheitsdiensten. Bestimmte Kosten für Unternehmer, Unternehmen oder freie Berufe sind steuerlich absetzbar. Der Nachtclub, der einen Wachmann oder Portier anstellt: Diese Kosten sind abzugsfähig. Dies gilt auch für Schulungs- oder Schulungskosten unseres eigenen Personals zu Sicherheitszwecken.

Hersteller von Sicherheitskameras: ein Abzug

Der Kauf von Sicherheitskameras für Unternehmen hat viele Vorteile. Erstens hat es eine präventive Wirkung und führt zu weniger Kriminalität. Auch eine Überwachungskamera kann verhindern, dass Sie auf frischer Tat ertappt werden. In anderen Fällen besteht die Möglichkeit, Diebe zu identifizieren oder Aktivitäten aufzuzeichnen. Der Kauf einer Überwachungskamera für das Unternehmen ist steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten vom Gewinn abgezogen werden. Selbstverständlich ist auch die Mehrwertsteuer abzugsfähig. Dies gilt auch für die Beauftragung eines Installateurs.

Ist eine Überwachungskamera für Privatpersonen steuerlich absetzbar?

In der Vergangenheit gab es ein staatliches Subventionssystem für die Alarmanlage oder andere Haussicherheitssysteme. Diese Regelung existiert nicht mehr. Dies führt dazu, dass Privatpersonen den Kauf einer Überwachungskamera zu 100 % selbst finanzieren müssen. Auch eine Finanzierung der Überwachungskamera über das Finanzamt ist nicht möglich. Das bedeutet, dass sowohl die Überwachungskamera als auch die Alarmanlage nicht von der Steuer absetzbar sind.

Ausnahme für selbstständige Unternehmer

Haben Sie ein Heimgeschäft, zum Beispiel eine Praxis oder ein Büro? Verfügt es über einen eigenen Eingang und eine eigene Toilette, spricht man von einem eigenständigen Arbeitsplatz. Die Überwachung des Heimgeschäfts ist wichtig, denn Sie möchten keine unerwarteten Überraschungen erleben. Eine Überwachungskamera hilft bei der Überwachung des Praxisraums, des Arbeitsplatzes oder des Büros. Ist die Kamera ausschließlich für den Einsatz in Geschäftsräumen bestimmt, fällt sie unter die Betriebskosten. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar.

Verarbeitung in der Betriebswirtschaftslehre

Zunächst ist es wichtig, sich für qualitativ hochwertige Überwachungskameras zu entscheiden. Möchten Sie die Bilder live ansehen, später noch einmal ansehen oder vielleicht eine Push-Benachrichtigung auf Ihr Smartphone oder Ihren PC erhalten? Die Auswahl ist groß, überlegen Sie sich Ihre Wünsche genau und schauen Sie sich die Spezifikationen an. Bewahren Sie die Quittung für die Überwachungskamera(s) an einem sicheren Ort auf. Dieser dient nicht nur als Bürgschaftsbescheinigung, Sie müssen diesen Beleg auch in Ihrer Betriebswirtschaft (Kredit) verarbeiten. Bei der Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung ziehen Sie die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Wenn Sie Ihre Jahreserklärung (Jahresabschluss) einreichen, erwähnen Sie den Kauf der Überwachungskamera. Dadurch verringert sich Ihr Gewinn, was dazu führt, dass Sie letztendlich weniger Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer zahlen.

Berücksichtigen Sie zusätzliche Kosten

Sind Ihnen zusätzliche Kosten entstanden, beispielsweise für die Installation der Überwachungskameras? Diese Kosten verarbeiten Sie auch in Ihrer Betriebswirtschaft. Dies gilt auch, wenn...

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