Installation zusätzlicher Kameras zur Durchsetzung der Corona-Maßnahmen. Viele Kommunen und Unternehmen machen es, aber was ist erlaubt? Auch Unternehmen und Kommunen müssen in der Corona-Krise Rücksicht auf den Datenschutz nehmen. Nur dann kann die Einhaltung der Maßnahmen sichergestellt werden.
Lockdown und Ausgangssperre
Aufgrund des Coronavirus, das die Krankheit COVID-19 verursacht, gelten strenge Corona-Maßnahmen. Eine dieser Maßnahmen ist ein (teilweiser) Lockdown oder eine Ausgangssperre. So musste sich beispielsweise die Gastronomie bisher mit einer Ausgangssperre auseinandersetzen. Für Kommunen ist es schwierig, diese Maßnahmen durchzusetzen. Der Einsatz einer (zusätzlichen) Kameraüberwachung kann dabei helfen. Dies gilt nicht nur für Kommunen, auch Unternehmen, Schulen, Fitnessstudios und die Gastronomie nutzen dies.
Kameraüberwachung und Privatsphäre
Die Kameraüberwachung zur Durchsetzung der Corona-Maßnahmen zu nutzen, bedeutet nicht, dass dies einfach erlaubt ist. Es gilt weiterhin das Datenschutzgesetz. Das bedeutet, dass die Privatsphäre der Menschen wichtig ist und bleibt. Kommunen oder Unternehmen können eine mobile Kameraüberwachung nutzen. Sie müssen die Voraussetzungen für eine mobile Kameraüberwachung erfüllen. Das Anbringen von Kameras in Litfaßsäulen ist daher ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, es sei denn, es wird eine Einwilligungsgrundlage vereinbart. Eine weitere und häufig genutzte Möglichkeit besteht darin, sichtbare Kameras auf öffentlichen Straßen zu platzieren. Kommunen können diese zur Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten aufhängen. Die Polizei kann diese Kamerabilder bei Straftaten verwenden.
Kameraüberwachung als Privatperson
Wie sieht es mit der Kameraüberwachung für Privatpersonen aus? Dies ist zur Bewachung des eigenen Hauses oder Grundstücks zulässig. Das Filmen auf öffentlichen Straßen ist ohne entsprechende Warnung (zum Beispiel ein Warnschild) nicht gestattet.
Aus der Ferne beobachten
Kameraüberwachung und Durchsetzung der Corona-Maßnahmen. Dazu gehört auch, sofort einzugreifen, wenn sich Menschen nicht an die Regeln halten. Dafür wird ein Van benötigt. Überwachungskameras müssen dies zulassen, da es Modelle gibt, die die Bilder intern oder auf einem externen Rekorder speichern, der Nutzer aber nicht live zuschauen kann.
Gesundheitscheck und Kontaktdaten
Vor allem die Gastronomie und der Einzelhandel werden Kunden oder Gäste einem Gesundheitscheck unterziehen oder Kontaktdaten erfassen. Dies erfolgt häufig in Kombination mit einer Kameraüberwachung. Das Auslesen der Temperatur ist erlaubt, sofern diese nicht in einer Datei enthalten ist. Darüber hinaus darf keine Wärmebildkamera zum Einsatz kommen und es darf keine automatische Bearbeitung, beispielsweise an Toren, erfolgen. Kontaktberufe sind verpflichtet, ihre Kunden nach Kontaktdaten zu fragen. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Daten besteht für den Kunden jedoch nicht. Unternehmer dürfen die Daten nicht länger als 14 Tage aufbewahren. Unternehmern ist es auch nicht gestattet, Kunden abzulehnen, die ihre Kontaktdaten nicht angeben möchten.
Wie lange können Sie Kamerabilder aufbewahren?
Möglicherweise behalten Sie Kamerabilder länger. Die maximale Aufbewahrungsfrist beträgt vier Wochen. Das bedeutet, dass Sie die Bilder nicht länger als nötig aufbewahren dürfen. Bedenken Sie dies, wenn Sie eine Kameraüberwachung einsetzen, auch wenn diese zur Durchsetzung der Corona-Maßnahmen dient.

